Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Erlebnisraum für den TOUGHRUN – „Ab in de Batsch“

1. Vertragspartner
1.1 Vertragspartner der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Agentur Erlebnisraum GmbH, Mainzerstraße 187, 66121 Saarbrücken, im Folgenden Veranstalter genannt, und der Teilnehmer am TOUGRUN, im Folgenden Teilnehmer genannt.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter hinsichtlich der Teilnahme am TOUGHRUN als Läufer.
2.2 Alle Lieferungen und Leistungen, die der Veranstalter für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Vertragsabschluss
3.1 Die Angebote des Veranstalters im Internet, in Programmheften, Prospekten und sonstigen Publikationen stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei dem Veranstalter eine Startberechtigung zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Startberechtigung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
3.1.1 Eine Anmeldung zum TOUGHRUN ist nur auf elektronischem Wege möglich. Zur Anmeldung muss der Kunde den Navigationspunkt „Anmeldung“ auswählen und dort die gewünschte Anmeldung anklicken. Der Kunde muss die für die Anmeldung benötigten Daten ausfüllen. Pflichtfelder sind als solche gekennzeichnet. Am Ende des Formulars hat er Gelegenheit die vollständige AGB zu lesen und diese zu akzeptieren. Die AGB müssen für eine wirksame Anmeldung akzeptiert werden. Eine wirksame Bestellung und damit ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages wird erst durch Anklicken den Feldes „ Jetzt anmelden“ abgegeben.
Die Abgabe des Angebotes ist technisch erst möglich, nachdem der Kunde die von der Eingabemaske geforderten persönlichen Daten eingegeben hat und bestätigt hat, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen nach Eingang der Bestellung mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf oder mit Beginn der Veranstaltung gilt das Angebot als abgelehnt.
Dies bedeutet, dass der Vertrag mit Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung beim Teilnehmer zustande kommt.

4. Preise
4.1 Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von momentan 19%.

5. Zahlung
5.1 Die Zahlung der bestellten Startberechtigung erfolgt ausschließlich per Vorkasse.
5.2 Nach Eingang der geforderten Zahlung erfolgt die Zusendung der bestellten Startberechtigung.

6. Regelung der Widerrufs- und Rückgaberechte
6.1 Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Bestellung von Startberechtigungen.
Bei Bestellung von Startberechtigungen besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Startberechtigungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Agentur Erlebnisraum bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der bestellten Karten.

7. Falschlieferungen von Eintrittskarten
7.1 Der Kunde hat die ihm gelieferte Startberechtigung unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot zu vergleichen und Fehler unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung schriftlich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen.

8. Teilnahmevoraussetzugen – Sicherheitsmaßnahmen
8.1 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (körperlich anspruchsvoller Querfeldein-Lauf über ungesicherte Strecken, durch unpräpariertes Gelände, durch Bäche und Teiche und inkl. künstlicher Hindernisse).
8.2 Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, obliegt es dem Teilnehmer im Zweifelsfall beim Veranstalter hierzu weitere Auskünfte einzuholen.
Der Teilnehmer nimmt unter der Voraussetzung Teil, dass er die nötige körperliche Verfassung dafür hat. Diese hat er sich vor dem Lauf ärztlich bestätigen lassen.
Jeder Teilnehmer ist für sich selbst und seine eigene Gesundheit verantwortlich und verpflichtet sich selbstständig den Lauf abzubrechen und medizinische Unterstützung anzufordern, sollte dies erforderlich sein.
8.3 Das Mindestalter zur Teilnahme an der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Alter der Teilnehmer bei der Einlasskontrolle zu überprüfen. Der Teilnehmer verpflichtet sich daher gültige Ausweispapiere mit sich zu führen.
8.4 Handbikes, Babyjogger und vergleichbare Sportgeräte sind bei dem Lauf nicht zugelassen.

9. Haftungsbeschränkungen
9.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Veranstalter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.2 Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, und erfolgt diese Verletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, so ist die Haftung des Veranstalters auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Da die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann, haftet der Veranstalter nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots und für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten, welche durch das Internet erfolgen.

10. Besondere Bedingungen und Haftungsausschluss hinsichtlich der Veranstaltungen
10.1 Veranstaltungsabsagen, bedingt durch höhere Gewalt (Unwetter, Streiks, Terroranschläge, Naturkatastrophen, witterungsbedingte Zusammenbrüche des Straßenverkehrs u.ä.) oder andere Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, befreien den Veranstalter von seiner Leistungspflicht ohne das dem Kunden ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Startberechtigung entstünde.
10.2 Treten nach Veranstaltungsbeginn Umstände ein, die die Sicherheit der Veranstaltung und der Teilnehmer oder Besucher gefährden und muss die begonnene Veranstaltung deshalb abgebrochen werden, so scheidet ein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers aus.
10.3 Bis 14 Tage vor der Veranstaltung kann der Veranstalter bei Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl gegen Rückerstattung der Startgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 70 Läufer.
10.4 Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
10.5 Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen, welche einen Start des Laufes zur angekündigten Zeit unmöglich machen, diesen soweit erforderlich nach hinten zu verschieben. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.
10.6 Die angegebene Dauer der Veranstaltung ist nicht verbindlich. Aufgrund des Charakters der Veranstaltung kann die Veranstaltung länger dauern als vom Veranstalter vorgesehen.
10.7 Die Startberechtigung ist rein persönlicher Natur und deshalb nicht übertragbar. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis.
10.8 Jeder Teilnehmer willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.
10.9 Das Personal des Veranstalters bzw. die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, Teilnehmer des Geländes zu verweisen, wenn der Ablauf der Veranstaltung durch sie behindert, andere Teilnehmer belästigt oder gefährdet werden oder in anderer Weise durch sie der Ablauf der Veranstaltung gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.

11. Datenschutz und Datenverarbeitung
11.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden von dem Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsjahr, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten bei Buchung einer Zusatzleistung an die entsprechenden Dienstleister weitergegeben werden, sofern dies zur Realisation der Dienstleistung notwendig ist.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten persönlichen Daten einzig für Werbezwecke des Ausrichters für zukünftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen.
Der Teilnehmer ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er hat dies schriftlich dem Ausrichter mitzuteilen. Mit dem Widerspruch entfällt insbesondere die Möglichkeit von Einträgen in der Starter- und Ergebnisliste.

11.2 Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an von mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung.
12.2 Saarbrücken ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Die Geltung des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG ) wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.
Agentur Erlebnisraum GmbH, Mainzerstr. 187, 66121 Saarbrücken